Rechtsprechung
BVerwG, 08.10.1981 - 1 B 137.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine vollständige Beschwerdeschrift
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.05.1981 - 21.B-1855/79
- BVerwG, 08.10.1981 - 1 B 137.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1981 - 1 B 137.81
Die Bezugnahme eines Rechtsanwalts auf einen vom Beschwerdeführer selbst unterzeichneten Schriftsatz genügt der Begründungspflicht des § 132 Abs. 3 VwGO allenfalls dann, wenn aus ihr erkennbar wird, daß der Rechtsanwalt eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. z.B. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 und Beschluß vom 13. Juli 1973 - BVerwG 8 B 46.73 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110).Diesen Anforderungen entspricht die Bezugnahme eines Rechtsanwalts auf einen von dem Beschwerdeführer unterzeichneten Schriftsatz jedenfalls dann nicht, wenn - wie dies hier der Fall ist - der Prozeßbevollmächtigte die Beschwerdebegründung "auf ausdrücklichen Wunsch des Beschwerdeführers" als eigene übernommen hat und deshalb nicht erkennbar ist, daß der Prozeßbevollmächtigte bereit und willens ist, die volle Verantwortung als Rechtsanwalt für Ausführungen solcher Art zu übernehmen und die Belange seines Mandanten in dieser Hinsicht mit dem vollen Gewicht seiner anwaltschaftlichen Autorität zu vertreten (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [93 f.]).